Rechtsprechung
BFH, 19.12.2007 - III S 33/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 79b; ; FGO § 128 Abs. 2; ; FGO § 133a; ; FGO § 133a Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs; richterliche Hinweispflicht nach § 76 Abs. 2 FGO; Rüge der fehlerhaften Entscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 30.11.2005 - VIII B 181/05
Generelle Unstatthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde seit …
Auszug aus BFH, 19.12.2007 - III S 33/07
Ein Hinweis auf eine außerordentliche Beschwerde war im Übrigen schon deshalb nicht geboten, weil eine außerordentliche Beschwerde wegen sog. greifbarer Gesetzwidrigkeit seit Inkrafttreten des § 133a FGO zum 1. Januar 2005 nicht mehr statthaft ist (BFH-Beschluss vom 30. November 2005 VIII B 181/05, BFHE 211, 37, BStBl II 2006, 188). - BFH, 29.12.2006 - IX B 139/05
VuV: Einkünfteerzielungsabsicht
Auszug aus BFH, 19.12.2007 - III S 33/07
Entgegen der Auffassung der Rügeführerin liegt auch keine Überraschungsentscheidung vor, weil ein gewissenhafter und kundiger Prozessbevollmächtigter (hierzu z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Dezember 2006 IX B 139/05, BFH/NV 2007, 1084, m.w.N.) damit rechnen muss, dass eine gemäß § 128 Abs. 2 FGO nicht statthafte Beschwerde als unzulässig verworfen wird. - BFH, 06.09.2007 - III S 27/07
Anhörungsrüge
Auszug aus BFH, 19.12.2007 - III S 33/07
Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Verfahrensstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (z.B. Senatsbeschluss vom 6. September 2007 III S 27/07, BFH/NV 2007, 2327, m.w.N.).
- BFH, 08.08.2007 - III B 126/06
Beschluss gegen einen Nichtbeteiligten führt zu einem nichtigen BFH-Beschluss; …
Auszug aus BFH, 19.12.2007 - III S 33/07
Der Senat hat durch Beschluss vom 8. August 2007 III B 126/06 die Beschwerde der Klägerin, Beschwerdeführerin und Rügeführerin (Rügeführerin) gegen die Fristsetzung nach § 79b der Finanzgerichtsordnung (FGO) verworfen. - BFH, 31.01.2007 - III S 33/06
Anhörungsrüge
Auszug aus BFH, 19.12.2007 - III S 33/07
Mit diesem Vorbringen kann die Rügeführerin aber im Rahmen der Anhörungsrüge nach § 133a FGO nicht gehört werden (z.B. Senatsbeschluss vom 31. Januar 2007 III S 33/06, BFH/NV 2007, 953, m.w.N.). - BFH, 10.01.1995 - VII E 11/94
Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Überraschungsentscheidung und einer …
Auszug aus BFH, 19.12.2007 - III S 33/07
Die Rechtsberatung ist grundsätzlich nicht Aufgabe des Richters (vgl. generell zur Unzulässigkeit und Unbegründetheit eines Rechtsmittels BFH-Beschluss vom 10. Januar 1995 VII E 11, 12/94, BFH/NV 1995, 722).
- BFH, 13.08.2008 - III K 1/08
Nichtigkeitsklage gegen Verfügungen des FG und Beschlüsse des BFH
Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen diesen Beschluss wies der BFH durch Beschluss vom 19. Dezember 2007 III S 33/07 als unbegründet zurück.Die Klägerin beantragt, die Nichtigkeit der Beschlüsse des BFH vom 19. Dezember 2007 III S 33/07, vom 8. August 2007 III K 1/06 und vom 20. Oktober 2006 III B 126/06 sowie der Ausschlussfristsetzung des Sächsischen FG vom 11. Juli 2006 4 K 1367/01 "festzustellen", die Beschlüsse des BFH aufzuheben und die Ausschlussfristsetzung des FG für nichtig zu erklären.
- BFH, 13.08.2008 - III S 13/08
Kein Rechtsbehelf gegen die Zurückweisung einer Anhörungsrüge
Mit Beschluss vom 19. Dezember 2007 III S 33/07 wies der Bundesfinanzhof (BFH) die Anhörungsrüge der Klägerin, Beschwerdeführerin und Rügeführerin (Klägerin) gegen den BFH-Beschluss vom 8. August 2007 III B 126/06 als unbegründet zurück.